Seit dem Urteil des EuGH im Jahr 2022 sorgt das spanische Steuerformular Modelo 720 weiter für Diskussionen unter in Spanien lebenden Deutschen. Nun könnte sich eine neue Chance für Betroffene ergeben.
Viele Deutsche besitzen ein Haus in Spanien – sei es ein Ferienhaus auf Mallorca oder ein Altersruhesitz in Marbella. Doch was passiert, wenn jemand stirbt? Wie wird das Vermögen dann verteilt?
Die Ferienvermietung in Spanien erscheint auf den ersten Blick sehr attraktiv. Sie vollständig rechtskonform zu betreiben, gestaltet sich jedoch komplex.
Personen, die in Spanien nicht ansässig sind, aber eine eigene spanische Immobilie selbst nutzen, müssen diese Eigennutzung versteuern. Die Steuererklärung erfolgt in Spanien über das sog. modelo 210.
BFH-Urteil mit Relevanz für Spanien: Steuerliche Risiken für Gesellschafter und Folgen des BFH-Urteils verständlich erklärt.
Für Enkel gilt bei der Erbschaftssteuer kein Freibetrag von 400.000 €, wenn der Elternteil nur verzichtet, aber nicht verstorben ist.





