Fachwissen

Die vorweggenommene Erbfolge in Spanien und ihre Besonderheiten

Eine vorweggenommene Erbfolge oder Schenkung in Spanien löst Schenkungssteuer aus. Das deutsche Steuerrecht unterscheidet nicht zwischen Schenkungs- und Erbschaftsbesteuerung. Es erlaubt, die Schenkungssteuerfreibeträge bei Schenkungen an Abkömmlinge nach zehn Jahren erneut zu nutzen (§ 14 ErbStG). Viele nutzen dies, um die steuerliche Belastung der nachfolgenden Generation frühzeitig zu reduzieren.

Sollen Ihre Schenkungen an in Spanien lebende Nachfahren erfolgen oder über eine spanische Immobilie umgesetzt werden, entstehen häufig steuerliche Schwierigkeiten.

vorweggenommene Erbfolge Spanien

Geldschenkungen und Schenkungssteuer in Spanien

Möchten Sie Ihrem in Spanien ansässigen Kind Geld schenken, unterliegt die Schenkung der Schenkungssteuer in Spanien. Zwei Besonderheiten sind besonders wichtig.

1. Erhebliche regionale Unterschiede bei der Schenkungssteuer in Spanien

In Spanien existiert ein staatliches Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, doch die autonomen Gemeinschaften dürfen Steuersätze, Freibeträge und Vergünstigungen abweichend regeln. Die Höhe der Schenkungssteuer hängt stark von der Ansässigkeit des Beschenkten und der Lage der Immobilie ab.

Ein Beispiel: 500.000,00 EUR an ein in Málaga lebendes Kind wären steuerfrei. Lebt das Kind in Barcelona, beträgt die Steuer etwa 31.000,00 EUR.

Prüfen Sie daher stets die lokalen Besonderheiten in Spanien vor einer vorweggenommenen Erbfolge. Einige Steuervergünstigungen sind nur bei notarieller Beurkundung nutzbar. Nutzen Sie alle zusätzlichen Steuervergünstigungen, sofern sie bestehen. Beispielsweise sind Schenkungen bis 60.000,00 EUR für den Erwerb des Familienwohnsitzes Ihres Kindes in Katalonien unter bestimmten Bedingungen zu 95 % steuerbefreit.

2. Unterschiedliche Behandlung von Schenkung und Erbschaft

Zwischen der Besteuerung von Schenkungen und Erbschaften bestehen erhebliche Unterschiede. Die vorweggenommene Erbfolge in Spanien ist daher schwierig mit der in Deutschland zu vergleichen. Die autonomen Gemeinschaften legen teilweise deutlich abweichende Freibeträge und Vergünstigungen fest.

Bei einer Schenkung von 500.000,00 EUR an einen in Galizien ansässigen Abkömmling entstehen etwa 30.000,00 EUR Schenkungssteuer. Ein erbrechtlicher Erwerb derselben Höhe wäre hingegen steuerfrei.

Vorweggenommene Erbfolge einer Immobilie in Spanien: Zusätzliche Steuerbelastung

Übertragen Sie eine spanische Immobilie, müssen Sie zusätzlich zur Schenkungssteuer eine Steuer auf den Vermögenszuwachs zahlen. Dies gilt für nicht in Spanien ansässige Personen. Die Differenz zwischen Kaufpreis und steuerlichem Referenzwert wird in der Regel mit 19 % besteuert.

Planen Sie eine solche Schenkung, lassen Sie die steueroptimierte Gestaltung prüfen, um Überraschungen zu vermeiden. Mehr zur Schenkungssteuer Spanien und unserer Beratung dazu finden Sie hier. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Einschätzung.

Robert Engels
Rechtsanwalt | Partner

Oppermann & Engels

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