Fachwissen

Die NIE Nummer in Spanien einfach erklärt

Ob der Erwerb einer Immobilie oder die Eröffnung eines Bankkontos – wer in Spanien geschäftliche oder private Angelegenheiten regeln möchte, stößt unweigerlich auf die NIE Nummer.

Die sogenannte „Número de Identidad de Extranjero“ ist als spanische Ausländer-Identifikationsnummer von großer Bedeutung. Ohne sie sind zahlreiche administrative und rechtliche Vorgänge in Spanien nicht realisierbar. 

Die frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema ist daher umso wichtiger.

Im Folgenden erfahren Sie was unter der NIE Nummer zu verstehen ist, welche Antragsmöglichkeiten in Spanien und Deutschland bestehen und welche wichtigen Hinweise zur Bearbeitungszeit zu beachten sind.

1. Was ist die NIE Nummer?

Die NIE Nummer ist die persönliche Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien und ist vergleichbar mit der DNI (Documento Nacional de Identidad), die jeder spanische Staatsbürger besitzt. Sie wird allen jenen zugeteilt, die in Spanien steuerliche, wirtschaftliche oder rechtliche Interessen haben.

Die NIE Nummer ist unter anderem in diesen Fällen notwendig:

  •   Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  •   Abwicklung einer Erbschaft
  •   Abgabe von Steuererklärungen
  •   Eröffnung eines Bankkontos
  •   Abschluss von Verträgen (z.B. für Strom, Telefon, Internet) und
  • teilweise sogar für alltägliche Vorgänge, wie den Kauf größerer Haushaltsgeräte oder den Abschluss von Versicherungen.

Kurzum: Die NIE Nummer ist der zentrale Schlüssel für nahezu alle rechtlichen und wirtschaftlichen Transaktionen in Spanien.

2. Antrag in Spanien

Grundsätzlich kann die NIE Nummer direkt in Spanien beantragt werden, üblicherweise bei einer Polizeidienststelle oder einer zuständigen Ausländerbehörde.

Es ist jedoch zu beachten, dass das Verfahren regional variiert und teilweise mit administrativen Hürden verbunden ist. Die Terminvergaben wie die Bearbeitungszeit sind oftmals mit langen Wartezeiten verbunden. In größeren Städten wie Madrid, Barcelona oder Palma de Mallorca kann es mehrere Wochen dauern, bis ein Termin zur Verfügung steht. Zwar gibt es dort meist mehrere Anlaufstellen. Aber viele sind überlastet. Ebenso können die erforderlichen Dokumente und Nachweise je nach Behörde unterschiedlich sein.

Obwohl spezialisierte Agenturen in Spanien Unterstützung bei der Antragstellung anbieten, ist dies nicht immer die wirtschaftlichste Option. In vielen Fällen ist es daher von Vorteil, den Antrag direkt in Deutschland zu stellen.

3. Antrag in Deutschland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland ist es auch möglich, die NIE Nummer über die spanische Botschaft in Berlin oder eines der spanischen Generalkonsulate zu beantragen. Derzeit gibt es spanische Generalkonsulate in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, München und Stuttgart. 

Der Ablauf gestaltet sich grundsätzlich wie folgt:

Terminvereinbarung: Zunächst wird online ein Termin vereinbart. Die genauen Modalitäten (z.B. eine vorherige E-Mail-Anfrage für Zugangsdaten an das Konsulat) sind auf der jeweiligen Homepage einzusehen und können sich regelmäßig ändern.

Erforderliche Unterlagen: Zum Termin sind in der Regel das ausgefüllte Formular EX-15 und das Modelo 790, der Reisepass oder Personalausweis sowie eine kurze Begründung für den Antrag (z.B. „Kauf einer Immobilie in Spanien“ oder „Abwicklung eines Nachlasses“) mitzubringen.

Gebühren: Die anfallende Gebühr wird direkt vor Ort bezahlt.

Wichtig: Der Antrag muss fehlerfrei ausgefüllt sein, da fehlerhafte Anträge abgewiesen werden und zu erheblichen Zeitverzögerungen führen können.

4. Bearbeitungszeit – der entscheidende Faktor

Der Faktor Zeit ist der wichtigste Punkt bei der Beantragung der NIE Nummer. Die Wartezeit auf einen verfügbaren Termin kann zwei bis sechs Wochen betragen. Die anschließende Bearbeitung des Antrags nimmt in der Regel weitere vier Wochen in Anspruch. In Urlaubszeiten (z.B. an Weihnachten und im August) können sich diese Fristen auf bis zu zwei Monate oder länger ausdehnen. In Einzelfällen kann es sogar bis zu vier Monate dauern.

Wichtig ist daher, dass Sie sich so früh wie möglich um die Beantragung Ihrer NIE Nummer kümmern. 

Wer in Spanien etwas erbt, sollte in der Regel innerhalb von sechs Monaten ab dem Todestag des Erblassers die Erbschaftssteuererklärung einreichen. Ohne NIE Nummer ist dies nicht möglich. Wer die Beantragung erst drei Monate nach dem Todesfall beginnt, riskiert eine Fristversäumnis.

Folglich ist die Beantragung der NIE einer der ersten wichtigen Schritte, der bei der Nachlassabwicklung in Spanien eingeleitet werden sollte, oft noch bevor feststeht ob einer Erbschaft tatsächlich gegeben ist. Ähnliches gilt für den Immobilienkäufe in Spanien.

5. Fazit zur NIE Nummer

Die NIE Nummer ist der Schlüssel für nahezu alle rechtlichen und steuerlichen Vorgänge in Spanien. Ob Immobilienkauf, Erbschaft, Verkauf oder Kontoeröffnung – ohne sie ist eine reibungslose Abwicklung nicht gewährleistet. Die Beantragung kann sowohl in Spanien als auch über die spanischen Konsulate in Deutschland erfolgen, wobei in beiden Fällen eine ausreichende Vorlaufzeit und die korrekte Ausfüllung der Formulare von größter Bedeutung sind.

Wer eine Immobilie in Spanien kaufen möchte oder eine Erbschaft antritt, sollte sich möglichst früh um die NIE kümmern, damit keine Fristen versäumt werden und das Vorhaben nicht an scheinbar banalen Formalitäten scheitert.

Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail, um Ihr Anliegen kurz zu schildern. Wir helfen Ihnen gerne.

Dr. Karl Felix Oppermann
Rechtsanwalt | Partner

Oppermann & Engels

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