Die Erbschaftssteuer in Spanien für Deutsche
Müssen Deutsche, die in Spanien eine Immobilie erben, Erbschaftssteuer in Spanien zahlen oder in Deutschland? Oder in beiden Ländern?
Bei deutsch-spanischen Erbfällen gelten zwei voneinander unabhängige Steuerordnungen mit eigenen Regeln, Freibeträgen und Fristen. Da es kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern gibt, ist eine frühzeitige steuerliche Planung besonders wichtig.
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Mehr InformationenNachfolgend erhalten Sie eine strukturierte Übersicht über die Erbschaftsbesteuerung in deutsch-spanischen Erbfällen.
1. Grundprinzip: Zwei Länder, zwei Steuerrechte
Erbrecht und Steuerrecht sind voneinander unabhängig zu betrachten. Wenn auf einen Erbfall deutsches Erbrecht Anwendung findet, sagt das noch nichts darüber aus, wo Erbschaftssteuern anfallen.
In deutsch-spanischen Erbfällen müssen daher immer beide Steuerordnungen im Blick behalten werden. Da kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien für Erbschaften existiert, können grundsätzlich beide Länder dieselbe Erbschaft besteuern. So werden in vielen Fällen zwei Steuererklärungen fällig.
Eine Doppelbesteuerung lässt sich nur über nationale Anrechnungsregelungen teilweise oder vollständig abmildern.
2. Erbschaftssteuer in Deutschland
In Deutschland werden Erbfälle nach dem sogenannten Erbanfallprinzip besteuert. Jede Person wird individuell für ihren Erwerb von Todes wegen besteuert.
Unbeschränkte Steuerpflicht: Hat der Erblasser oder der Erbe einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, wird das weltweite Nachlassvermögen besteuert. Dazu zählen auch Immobilien, Konten und sonstige Werte in Spanien.
Beschränkte Steuerpflicht: Ist weder der Erblasser noch der Erbe in Deutschland ansässig, wird nur das in Deutschland belegene Vermögen besteuert, beispielsweise eine deutsche Immobilie oder ein Konto bei einer deutschen Bank.
Freibeträge und Steuersätze: Die Höhe der Steuer richtet sich dabei nach dem Verwandtschaftsverhältnis und dem Wert des geerbten Vermögens. Es gelten unterschiedliche Freibeträge, etwa 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder und 20.000 Euro für entferntere Verwandte, § 16 ErbStG. Diese Freibeträge sind politisch immer wieder in der Diskussion und können sich ändern.
Darüber hinaus gilt ein progressiver Steuersatz. Je höher das Erbe, desto höher fällt auch der Prozentsatz aus.
In Deutschland sind Erbschafts- und Schenkungsteuer identisch geregelt. Nach Festsetzung durch das Finanzamt erhält man einen Steuerbescheid und erst danach ist die Steuer zu zahlen.
3. Erbschaftssteuer in Spanien für Deutsche
In Spanien wird die Erbschaftsteuer Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones genannt. Im Unterschied zu Deutschland sind Erbschafts- und Schenkungssteuer hier nicht gleichgeschaltet. Zudem können bei der Übertragung von Immobilien weitere Steuern und Abgaben anfallen, etwa die gemeindliche Wertzuwachssteuer.
Obligación personal (unbeschränkte Steuerpflicht): Lebt der Erbe in Spanien oder ist dort steuerlich ansässig, wird das weltweite Erbe besteuert.
Obligación real (beschränkte Steuerpflicht): Ist der Erbe nicht in Spanien steueransässig, wird nur das in Spanien belegene Vermögen besteuert. Das betrifft zum Beispiel den Fall, dass ein in Deutschland lebender Deutscher das Ferienhaus seiner Eltern auf Mallorca erbt.
Regionale Unterschiede: Die Besonderheit liegt im föderalen Aufbau Spaniens. Neben dem staatlichen Rahmensteuergesetz haben die 17 autonomen Gemeinschaften weitreichende eigene Gesetzgebungskompetenzen. Jede Gemeinschaft kann eigene Freibeträge, Steuersätze und Ermäßigungen festlegen. In einigen Gebieten ist die Erbschaftssteuer für nahe Angehörige inzwischen fast vollständig erlassen, in anderen fällt sie weiterhin spürbar an.
Bei der Erbschaftssteuer in Spanien ist daher entscheidend, wo genau das Vermögen liegt oder wo der Erbe ansässig ist.
Fristen und Eigenverantwortung: Anders als in Deutschland gibt es in Spanien keinen Steuerbescheid, den man abwartet. Die Erben müssen die Steuer selbst erklären, berechnen und innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall bezahlen. Diese Frist kann einmalig auf ein Jahr verlängert werden, sofern die Verlängerung binnen fünf Monaten nach dem Todesfall beantragt wird.
Für die Abwicklung sämtlicher Steuern in Spanien benötigt der Erbe zwingend eine spanische Steuernummer für Ausländer, die sogenannte NIE.
4. Anrechnung bei drohender Doppelbesteuerung
Sowohl Spanien als auch Deutschland sehen nationale Anrechnungsmöglichkeiten vor, um eine Doppelbelastung abzumildern.
Anrechnung in Spanien: In Spanien gilt eine vergleichsweise einfache 1:1-Anrechnung. Wurde in Deutschland für denselben Erwerb bereits Erbschaftsteuer gezahlt, kann diese grundsätzlich auf die spanische Steuer angerechnet werden, allerdings nur, soweit sich die Steuerbeträge überschneiden. Die Steuer muss bereits nachweisbar gezahlt worden sein.
Anrechnung in Deutschland: In Deutschland ist die Regelung komplizierter. Die in Spanien gezahlte Steuer wird anteilig angerechnet, im Verhältnis zwischen inländischem und ausländischem Vermögen. In der Praxis führt das häufig dazu, dass nicht die gesamte spanische Steuer angerechnet wird.
Gerade deshalb ist es wichtig, die steuerlichen Abläufe zwischen beiden Ländern frühzeitig aufeinander abzustimmen.
5. Koordination zwischen den Beratern
Selbst wenn in beiden Ländern jeweils gute Steuerberater tätig sind, braucht es jemanden, der beide Seiten koordiniert. Die Abfolge der Erklärungen und Zahlungen ist von erheblicher Bedeutung.
Nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern in Spanien und Deutschland lässt sich sicherstellen, dass Fristen eingehalten, Anrechnungen korrekt berechnet und Zahlungen in der richtigen Reihenfolge geleistet werden.
6. Fazit zur Erbschaftssteuer in Spanien für Deutsche
Bei einer deutsch-spanischen Erbschaft müssen in der Regel die Erbschaftssteuerpflichten beider Länder berücksichtigt werden. Es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen, aber begrenzte Anrechnungsmöglichkeiten. Die Höhe der Steuer hängt in beiden Ländern von Wohnsitz, Verwandtschaftsgrad, Region und Vermögensart ab.
Wer Vermögen in Spanien hat oder dort erbt, sollte unbedingt prüfen, in welchem Land eine Steuerpflicht besteht, welche regionalen Regelungen gelten und wie die Anrechnung gestaltet werden kann.
Frühzeitige steuerliche Beratung und Planung ist ratsam. Weitere Informationen mit erklärenden Videos finden Sie in unseren Beiträgen zur Nachlassabwicklung in Spanien und Deutschland und zum deutsch-spanischen Erbrecht .
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Dr. Karl Felix Oppermann
Rechtsanwalt | Partner









