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Das Supervermächtnis: Flexibel vererben und Steuern sparen, auch mit Vermögen in Spanien

Das Supervermächtnis ist eines der wirkungsvollsten Werkzeuge der modernen Nachlassplanung. Für Familien mit Vermögen in Deutschland und Spanien ist es besonders interessant, aber auch besonders tückisch.

Viele unserer Mandanten haben ein Haus in Spanien und Vermögen in Deutschland. Sie wollen den überlebenden Ehepartner absichern und gleichzeitig keine Steuer verschenken.

Supervermächtnis

Wir erklären Ihnen, wie das Supervermächtnis dabei hilft und worauf Sie achten müssen, sobald spanisches Vermögen im Spiel ist.

1. Was ist das Supervermächtnis und welches Problem löst es?

Viele Ehepaare setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Die Kinder erben erst, wenn auch der zweite Elternteil verstorben ist. Das nennt man „Berliner Testament“.

Das fühlt sich sicher an, hat aber einen teuren Haken.

Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil nach deutschem Steuerrecht einen Erbschaftsteuer-Freibetrag von 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Beim Berliner Testament bleibt dieser Freibetrag beim ersten Todesfall ungenutzt, weil ja zunächst nur der Ehepartner erbt. 

Beim zweiten Todesfall landet dann das gesamte Vermögen auf einmal bei den Kindern, oft mit deutlich höherer Steuer. Denn Kinder können so nicht zweimal 400.000 € Freibetrag nutzen, sondern nur einmal.

Genau hier setzt das Supervermächtnis an. Es erlaubt, den Kindern schon nach dem ersten Todesfall Vermögen zukommen zu lassen und so ihre Freibeträge zu nutzen, ohne den überlebenden Ehepartner zu entmachten.

2. So funktioniert das Supervermächtnis in der Praxis

Ein normales Vermächtnis ist starr. Der Erblasser legt genau fest, wer was bekommt.

Das Supervermächtnis dreht das um. Der Erblasser gibt nur den Rahmen vor. Der überlebende Ehepartner entscheidet später, je nach tatsächlicher Lage:

  • wer aus dem Kreis der Begünstigten etwas bekommt (zum Beispiel welches Kind),
  • was zugewendet wird (Geld, Wertpapiere, ein Immobilienanteil),
  • in welcher Höhe und
  • wann das Vermächtnis erfüllt wird.

Das ist der große Vorteil. Niemand muss heute Entscheidungen treffen, die erst in vielen Jahren passen müssen.

Wichtig ist aber eine Grenze, die viele übersehen. Sie dürfen die Entscheidung nicht völlig dem Ehepartner überlassen. Das Gesetz verbietet es, die Verteilung komplett in fremde Hände zu legen.

Sie müssen deshalb im Testament wenigstens den Zweck und den Kreis der Begünstigten festlegen, zum Beispiel: „zugunsten unserer gemeinsamen Kinder, um deren Erbschaftsteuer-Freibeträge auszunutzen„.

Solange Zweck und Begünstigtenkreis klar sind, erkennen die Gerichte das Supervermächtnis nach aktueller Rechtsprechung an. Das Oberlandesgericht Hamm hat das 2018 bestätigt. Fehlt diese klare Vorgabe, kann das Vermächtnis dagegen unwirksam sein.

3. Der Steuervorteil und eine gefährliche Falle

Der Reiz des Supervermächtnisses liegt in der Steuer. Drei Effekte greifen ineinander.

Erstens nutzen die Kinder ihre 400.000 €-Freibeträge schon beim ersten Todesfall. Zweitens mindert das Vermächtnis als Nachlassverbindlichkeit zugleich das steuerpflichtige Erbe des überlebenden Ehepartners. Drittens verteilt sich das Vermögen auf zwei Erbfälle. Das bricht die Steuerprogression.

Doch hier lauert eine teure Falle.

Knüpfen Sie die Fälligkeit des Vermächtnisses an den Tod des überlebenden Ehepartners, behandelt das Finanzamt die Sache so, als hätten die Kinder erst von diesem geerbt. Der Freibetrag gegenüber dem zuerst verstorbenen Elternteil ist dann verloren. Der ganze Vorteil verpufft.

Die Lösung: eine feste, zeitlich begrenzte Frist, etwa fünf bis zehn Jahre nach dem ersten Todesfall.

4. Supervermächtnis und Vermögen in Spanien: zwei Länder, zwei Steuern

Jetzt wird es für deutsch-spanische Familien spannend und heikel.

Der 400.000 €-Freibetrag ist rein deutsch. Für Ihre Immobilie in Spanien gilt er nicht.

Spanisches Vermögen unterliegt der spanischen Erbschaftsteuer. Und die funktioniert völlig anders: eigene, regional sehr unterschiedliche Freibeträge, eigene Steuersätze. Besteuert wird jeder Empfänger einzeln, kurz nach dem Todesfall.

Daraus folgt zweierlei.

Das Supervermächtnis spart deutsche Steuer. Spanische Steuer spart es nicht automatisch. Manchmal passt es dort sogar schlecht. Denn Spanien besteuert sofort und will zeitnah wissen, wer was bekommt. Ein bewusst „offen“ gehaltenes, erst später zugeteiltes Vermächtnis ist damit nur schwer vereinbar.

Hinzu kommt eine Grundfrage. Das Supervermächtnis ist ein Konstrukt des deutschen Erbrechts. Damit es überhaupt greift, muss auf Ihren Nachlass deutsches Erbrecht anwendbar sein.

Wer dauerhaft in Spanien lebt, fällt nach der EU-Erbrechtsverordnung aber oft unter spanisches Erbrecht. Dieses sieht strenge Pflichtteile für die Kinder vor, die genau die Flexibilität blockieren, die das Supervermächtnis ausmacht. 

Deshalb gehört in ein solches Testament fast immer eine ausdrückliche Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts. Diese ändert zwar nichts an den in Spanien anfallenden Steuern. Sie stellt aber sicher, dass das Supervermächtnis überhaupt umsetzbar ist.

5. Vorsicht, wenn die spanische Immobilie selbst weitergegeben wird

Manchmal soll das Vermächtnis nicht in Geld, sondern mit der Immobilie selbst erfüllt werden.

Das klingt einfach, ist es aber nicht.

Wird die spanische Immobilie übertragen, fallen spanischer Notar, Eintragung im Registro, die kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) und je nach Konstellation weitere steuerliche Folgen in Spanien und Deutschland an.

Und noch etwas Praktisches. Der überlebende Ehepartner muss das Vermächtnis auch tatsächlich erfüllen können. Steckt das Vermögen vor allem in einer Immobilie, fehlt schnell das nötige Bargeld. Ausreichende Liquidität sollten Sie von Anfang an mitdenken.

Ob der überlebende Ehegatte im Rahmen der Verteilung der Vermächtnisse also auch spanische Immobilien vermacht, will gut überlegt sein.

6. Absicherung durch Testamentsvollstreckung in beiden Ländern

Wie auch immer sich der überlebende Ehegatte entscheidet: Seine Entscheidungsfreiheit ist ein großer Vorteil. Aber was, wenn er krank oder geschäftsunfähig wird? Oder dem Druck der Kinder nachgibt und den Familienfrieden nicht gefährden will?

Für diesen Fall können Sie eine weisungsgebundene Testamentsvollstreckung anordnen. Der Testamentsvollstrecker setzt die Entscheidungen um oder springt ein, wenn der Ehepartner ausfällt. Dabei ist er an den von Ihnen festgelegten Zweck gebunden.

Bei deutsch-spanischen Nachlässen muss diese Lösung in beiden Rechtsordnungen funktionieren, denn Spanien behandelt die Rolle des Testamentsvollstreckers anders als Deutschland.

7. Fazit

Das Supervermächtnis ist ein starkes Instrument. Es sichert den überlebenden Ehepartner ab, bleibt flexibel und spart erhebliche deutsche Erbschaftsteuer. Ob der überlebende Ehepartner das Supervermächtnis in Anspruch nimmt oder davon keinen Gebrauch macht, bleibt ihm überlassen.

Doch sobald Vermögen in Spanien dazukommt, entscheidet die saubere Abstimmung beider Rechts- und Steuersysteme über Erfolg oder Fehlschlag.

Deshalb unser klarer Rat: Gestalten Sie ein Supervermächtnis mit spanischem Bezug nie „nach Muster“, sondern frühzeitig und mit fachkundiger Begleitung für beide Länder.

Robert Engels
Rechtsanwalt | Partner

Oppermann & Engels

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