Die Schenkung einer Immobilie in Spanien
Wenn Sie überlegen, eine Immobilie in Spanien zu verschenken, sollten Sie sich im Voraus über die steuerlichen Auswirkungen in Spanien informieren. Die Besteuerung einer Immobilienschenkung in Spanien unterscheidet sich teils erheblich von der deutschen Besteuerung. Faktoren wie das Verwandtschaftsverhältnis, der Standort der Immobilie, der Erwerbspreis und der steuerliche Referenzwert können zu unterschiedlichen steuerlichen Belastungen führen.
Spanische Schenkungssteuer
Zu berücksichtigen ist hierbei, dass das Deutsch-Spanische Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung keine Regelungen zur Schenkungssteuer enthält. Daher ist zunächst die spanische Schenkungssteuer („impuesto de donaciones“) relevant. Die Höhe dieser Steuer hängt von den jeweils geltenden Freibeträgen, Steuervergünstigungen und Steuersätzen der autonomen Gemeinschaft ab, in der sich die Immobilie befindet. Denn jede Region in Spanien hat ihre eigenen steuerlichen Vorschriften. Ob Sie eine Immobilie in Alicante, auf den Balearen, den Kanarischen Inseln oder in Andalusien verschenken, kann einen erheblichen Unterschied bei der Steuerhöhe ausmachen. Zudem ändern sich die steuerlichen Bestimmungen häufig, weshalb eine individuelle Berechnung zum Zeitpunkt der Schenkung unverzichtbar ist.
Steuer auf den Vermögenszuwachs
Darüber hinaus fällt in Spanien die sogenannte Vermögenszuwachssteuer („ganancia patrimonial“) an, die als Teil der Einkommensteuer den Wertzuwachs zwischen dem Erwerb und der Schenkung oder dem Verkauf der Immobilie besteuert. Diese Steuer wird durch Faktoren wie den Kaufpreis, den Zeitpunkt des Erwerbs, den steuerlichen Referenzwert der Immobilie und mögliche abzugsfähige Nebenkosten bestimmt. Im Gegensatz zu der deutschen Spekulationssteuer gibt es in Spanien jedoch keine Maximalfrist, nach deren Ablauf diese Steuer entfällt.
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