Besteuerung einer Immobilie in Spanien.

Steuerliche Aspekte und umfassende Beratung.

Die Besteuerung einer Immobilie in Spanien

Der Erwerb, Besitz oder die Veräußerung einer Immobilie in Spanien ist nicht nur mit rechtlichen, sondern auch mit steuerlichen Verpflichtungen verbunden. Unsere Kanzlei ist auf das spanische Immobilienrecht spezialisiert. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu allen steuerlichen Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten können. So stehen wir Ihnen bei sämtlichen Themen rund um die Besteuerung einer Immobilie in Spanien zur Seite. Dies betrifft zum Beispiel den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, aber auch eine Erbschaft, eine Schenkung, die Auflösung einer Eigentümergemeinschaft oder  laufende Steuerpflichten als Immobilieneigentümer.

Steuern und Abgaben für Immobilien in Spanien

Zu den wichtigsten Steuern und Abgaben, die im Zusammenhang mit einer Immobilie in Spanien anfallen, gehören unter anderem:

  • Grunderwerbssteuer („Impuesto de Transmisiones Patrimoniales“)
  • Steuer auf den Vermögenszuwachs („Impuesto sobre la ganancia patrimonial“) sowie der damit verbundene Einbehalt für Nichtresidenten („Retención de los no residentes“)
  • Schenkungssteuer („Impuesto de donaciones“)
  • Erbschaftssteuer („Impuesto de sucesiones“)
  • Dokumentensteuer („Actos jurídicos documentados“)
  • Grundsteuer („Impuesto sobre Bienes Inmuebles“)
  • Gemeindliche Wertzuwachssteuer („Plusvalía municipal“)

Wir erläutern Ihnen nicht nur Ihre tatsächlichen oder zukünftigen Steuerpflichten, sondern erstellen auch auf Ihre konkrete Anfrage zugeschnittene Berechnungen bzw. Steuersimulationen.

Darüber hinaus übernehmen wir die Vermittlung einer effizienten Steuererledigung durch unsere langjährigen Partner. Dies sind erfahrene deutsche und spanische Steuerberater, die eng, diskret und vertrauensvoll mit unserer Kanzlei zusammenarbeiten. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten rund um Ihre Immobilie in Spanien professionell und zuverlässig erledigt werden.

Kontaktieren Sie uns daher gerne, um mehr über die Besteuerung Ihrer Immobilie in Spanien zu erfahren und sich individuell beraten zu lassen. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!

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