Erbschaftssteuer in Spanien.

Steueroptimierte Nachlassabwicklung.

Die Erbschaftssteuer in Spanien

Sie haben in Spanien geerbt?

Dann fällt in der Regel spanische Erbschaftsteuer an, oft zusätzlich auch deutsche.

Wir prüfen die Steuerpflicht in beiden Ländern, behalten die Fristen im Auge und nutzen die Spielräume, die das Recht den Erben lässt. Wie die gesamte Abwicklung abläuft, lesen Sie auf unserer Seite zur Nachlassabwicklung in Spanien.

Erbschaftsteuer in Spanien und Deutschland einfach erklärt

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Mehr Informationen

Erbrecht und Steuerrecht sind voneinander unabhängig. Auch wenn deutsches Erbrecht gilt, kann Spanien die Erbschaft besteuern.

Zwischen Deutschland und Spanien gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftsteuer. Beide Länder können deshalb dieselbe Erbschaft besteuern.

In vielen Fällen werden zwei Steuererklärungen fällig.

Erbschaftsteuer in Spanien

Die spanische Erbschaftsteuer heißt Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones.

Ist der Erbe in Spanien steuerlich ansässig, besteuert Spanien das weltweite Erbe (obligación personal).

Lebt der Erbe in Deutschland, besteuert Spanien nur das in Spanien belegene Vermögen (obligación real). Das ist der typische Fall, wenn ein in Deutschland lebender Erbe das Ferienhaus seiner Eltern auf Mallorca erbt.

Freibeträge, Steuersätze und Ermäßigungen legen die 17 autonomen Gemeinschaften weitgehend selbst fest. In einigen Regionen ist die Erbschaftsteuer für nahe Angehörige fast vollständig erlassen, in anderen fällt sie spürbar an.

Auch Erben, die in einem anderen EU-Staat leben, können diese regionalen Vergünstigungen nutzen. Das geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 zurück.

Bei Immobilien fällt zusätzlich meist die kommunale Wertzuwachssteuer an, die Plusvalía municipal.

Erbschaftsteuer in Deutschland

Hat der Erblasser oder der Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland, besteuert Deutschland das weltweite Nachlassvermögen. Dazu gehören auch Immobilien und Konten in Spanien.

Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Sie betragen etwa 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder und 20.000 Euro für entferntere Verwandte (§ 16 ErbStG). Für Enkel gelten Besonderheiten, dazu unser Beitrag zur Erbschaftsteuer für Enkel.

Der Steuersatz steigt mit dem Wert des Erwerbs. Anders als in Spanien setzt das Finanzamt die Steuer per Bescheid fest.

Fristen: Warum schnelles Handeln wichtig ist

In Spanien gibt es keinen Steuerbescheid, den man abwartet.

Die Erben müssen die Steuer selbst erklären, berechnen und innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall zahlen.

Die Frist lässt sich einmalig auf ein Jahr verlängern, wenn die Verlängerung innerhalb von fünf Monaten beantragt wird. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Frist der Erbschaftsteuer in Spanien.

Für alle Steuererklärungen in Spanien benötigt jeder Erbe eine NIE.

Doppelbesteuerung vermeiden: die Anrechnung

Beide Länder sehen nationale Regeln vor, um eine Doppelbelastung abzumildern.

In Deutschland wird die spanische Steuer nur anteilig angerechnet, im Verhältnis des spanischen Vermögens zum gesamten Erwerb (§ 21 ErbStG). In der Praxis wird dadurch oft nicht die gesamte spanische Steuer angerechnet.

Entscheidend ist deshalb die richtige Reihenfolge der Erklärungen und Zahlungen.

So senken Sie die Steuerlast

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass die Höhe der Erbschaftsteuer allein vom Gesetz abhängt und nur zu Lebzeiten beeinflusst werden kann.

Auch Erben haben rechtliche und steuerliche Spielräume.

Steuergünstige Nachlassaufteilung

Innerhalb der Erbengemeinschaft lassen sich oft Nachlasswerte so verteilen, dass die Steuerlast für alle Beteiligten sinkt.

Bewertung der Nachlassimmobilien

Eine sorgfältige Bewertung oder Umstrukturierung des Immobilienvermögens kann die Erbschaftsteuer reduzieren.

Gezielte Ausschlagung

Unter bestimmten Umständen kann die Ausschlagung eines Erbes die Steuerbelastung für die übrigen Erben verringern.

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen die Steuerpflicht in beiden Ländern und stimmen die Erklärungen aufeinander ab.

Dafür arbeiten wir eng mit erfahrenen Steuerberatern in Spanien und Deutschland zusammen. Wir koordinieren Fristen, Anrechnung und die Reihenfolge der Zahlungen.

Schildern Sie uns Ihren Fall kurz per E-Mail oder Telefon oder vereinbaren Sie direkt ein Erstgespräch, per Videocall oder persönlich in unserer Kanzlei in Hamburg.

Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer in Spanien

Ja, für das in Spanien belegene Vermögen, etwa eine Immobilie. Ob tatsächlich Steuer anfällt und in welcher Höhe, hängt vor allem von der Region und vom Verwandtschaftsgrad ab.

Das kann passieren, weil es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Über die Anrechnung lässt sich die Doppelbelastung aber teilweise oder vollständig vermeiden.

Innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall. Eine Verlängerung auf ein Jahr ist möglich, wenn sie innerhalb von fünf Monaten beantragt wird.

Oft. Eine geschickte Nachlassaufteilung, die Bewertung der Immobilien oder eine gezielte Ausschlagung können die Steuerlast deutlich verringern.