Europäisches Nachlasszeugnis vs. Erbschein – Erbrecht in Spanien einfach erklärt
Was bringt mir der deutsche Erbschein in Spanien und brauche ich ein Europäisches Nachlasszeugnis?
Der Nachweis, dass ich Erbe einer Immobilie in Spanien geworden bin, ist nicht immer ganz einfach. Oftmals stellt sich die Frage, ob dafür ein deutscher Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis notwendig ist?
Worin die Unterschiede liegen, wann welcher Nachweis erforderlich und sinnvoll ist und worauf Sie in der Praxis achten sollten, erfahren Sie nachfolgend.
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Mehr Informationen1. Warum es zwei Erbnachweise gibt
Sowohl der Erbschein als auch das Europäische Nachlasszeugnis, kurz ENZ, dienen demselben Zweck. Sie weisen nach, wer rechtmäßiger Erbe geworden ist und wer über Nachlassvermögen verfügen darf. Diese Nachweise sind immer dann von großer Bedeutung, wenn es kein oder kein eindeutiges notarielles Testament gibt, mit dem die Erbenstellung nachgewiesen werden kann.
Der Unterschied von Erbschein und Europäischen Nachlasszeugnis liegt in der Herkunft. Der Erbschein ist ein rein deutsches Dokument. Er wird vom deutschen Nachlassgericht ausgestellt und gilt erst einmal nur in Deutschland, es sei denn er wird im Ausland anerkannt.
Das Europäische Nachlasszeugnis dagegen wurde 2015 mit der Europäischen Erbrechtsverordnung eingeführt, um einen Nachweis zu schaffen, der bindend in jedem EU-Mitgliedstaat anerkannt wird. Das Europäische Nachlasszeugnis soll also den Erbnachweis grenzüberschreitend erleichtern.
Apostillen oder Beglaubigungen sind hier im Grundsatz nicht erforderlich.
2. Wann der (deutsche) Erbschein in Spanien sinnvoll ist
Wenn die internationale Zuständigkeit bei den deutschen Nachlassgerichten liegt und sich Nachlassvermögen nur in Deutschland und Spanien befindet, ist der Erbschein in den meisten Fällen das Mittel der Wahl.
Denn der Erbschein hat einige praktische Vorteile: Er ist unbefristet gültig. Er wird auch Jahre später noch anerkannt. Und er ist deutschen Notaren, Banken und Grundbuchämtern bestens vertraut. Zudem wird der Erbschein in Spanien grundsätzlich auch akzeptiert, sofern er mit einer Haager Apostille versehen und beglaubigt übersetzt ist.
Zwar verursachen diese beiden Formalitäten zusätzliche Kosten, jedoch hat man schließlich einen rechtssicheren und dauerhaft nutzbaren Erbnachweis in der Hand.
Besonders bei längeren Verfahren – etwa wenn Kataster- und Grundbuchdaten in Spanien nicht übereinstimmen oder Behörden mehrfach Nachweise verlangen – ist der Erbschein deshalb oft die stabilere Lösung.
3. Wann das Europäische Nachlasszeugnis Vorteile hat
Findet die Nachlassabwicklung in Spanien statt, da spanische Gerichte bzw. Notare für die Nachlassabwicklung zuständig sind, kann kein Erbschein beantragt werden.
Hier kommt das Europäische Nachlasszeugnis zum Einsatz, welches EU-weit standardisiert ist und sowohl in Spanien als auch in Deutschland direkt als Erbnachweis akzeptiert wird. In der Theorie geschieht dies sogar ohne Übersetzung.
Nachteile hat das Europäische Nachlasszeugnis gegenüber dem Erbschein aber vor allem bei der Gültigkeitsdauer. Denn anders als beim Erbschein bekommt man eine Abschrift des Europäischen Nachlasszeugnisses nur mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten bzw. in Ausnahmefällen bis zu einem Jahr. Das reicht für einfache Fälle aus, bei komplexeren Nachlassverfahren ist die Gültigkeitsbeschränkung aber ein echter Nachteil. Denn dann muss immer wieder eine neue Ausfertigung beantragt werden.
In der Praxis kommt es außerdem immer wieder vor, dass ausländische Notare oder Banken trotzdem eine, teilweise sogar beglaubigte, Übersetzung fordern. Dies, obwohl aufgrund der standardisierten Form genau das eigentlich nicht mehr nötig sein soll. Hier ist es oft eine Abwägungsfrage, ob sich Diskutieren lohnt oder man nicht lieber kurz eine beglaubigte Übersetzung anfertigen lässt. Einige wenige spanische Notare, mit denen wir zusammenarbeiten, fertigen uns das Europäische Nachlasszeugnis sogar in deutscher Sprache aus. Damit kann man es in Deutschland ohne weitere Übersetzung verwenden. Das ist aber wirklich nur bei äußerst wenigen Notaren in Spanien möglich.
Vermögen in Drittstaaten
Es gibt aber auch Fälle, in denen die Beantragung eines Europäischen Nachlasszeugnisses auch in Deutschland besser ist. Zum Beispiel, wenn zusätzlich zum Nachlassvermögen in Spanien und Deutschland noch weiteres Vermögen in anderen Ländern dazukommt. In solchen Fällen sollte sicherheitshalber auch bei der Zuständigkeit deutscher Nachlassgerichte ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragt werden. Nur so kann man die Anerkennung gewährleisten. Etwas anderes gilt freilich, wenn man im Vorfeld zweifelsfrei klären kann, dass auch im Drittland wie in Spanien der deutsche Erbschein anerkannt werden würde.
Deshalb beantragen wir für unsere Mandanten das Europäische Nachlasszeugnis vor allem dann, wenn die Zuständigkeit der Nachlassabwicklung in Spanien liegt und es nicht anders geht. Liegt die Zuständigkeit allerdings in Deutschland, raten wir in sehr vielen Fällen dazu, einen Erbschein zu beantragen, da es auch von den Kosten her kaum einen spürbaren Unterschied macht.
4. Fazit zu Erbschein und ENZ in Spanien und Deutschland
Ob der Erbschein oder das Europäische Nachlasszeugnis besser für die Nachlassabwicklung geeignet ist, hängt vor allem davon ab, wo das Nachlassverfahren geführt wird.
Wenn die Zuständigkeit in Deutschland liegt, geht unser Rat fast immer zum Erbschein mit Apostille und beglaubigter Übersetzung. Wenn der Nachlass in Spanien liegt, gibt es im Prinzip keine andere Wahl als das Europäische Nachlasszeugnis. Dann funktioniert das Europäische Nachlasszeugnis mit Ausnahme der beschränkten Gültigkeitsdauer in Deutschland weitgehend gut und reibungslos als Nachweis der Erbenstellung.
Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail, um Ihr Anliegen kurz zu schildern. Wir helfen Ihnen gerne.
Dr. Karl Felix Oppermann
Rechtsanwalt | Partner












