Wir unterstützen Sie, damit Sie auch in Spanien immer auf Augenhöhe agieren können.
Immobilienrecht in Spanien und Deutschland
Das Immobilienrecht in Spanien unterscheidet sich deutlich von den Regelungen, die man aus Deutschland kennt. Für ausländische Käufer und Verkäufer kann dies zu erheblichen Herausforderungen führen. Selbst erfahrene Immobilienprofis ziehen in Spanien regelmäßig einen Anwalt hinzu, um sicherzustellen, dass der gesamte Kauf– oder Verkaufsprozess bzw. eine Schenkung rechtlich einwandfrei und steueroptimiert verläuft. Diese Praxis ist in Spanien vollkommen normal und sorgt dafür, dass keine rechtlichen oder finanziellen Risiken übersehen werden.
Warum anwaltliche Beratung sinnvoll ist
Beim Immobilienkauf und -verkauf in Spanien wird der Prozess häufig durch einen „contrato de arras“ bzw. einen privatschriftlichen Vertrag eingeleitet. Dieser Vertrag ist eine Art Reservierung der Immobilie, bei der sich der Käufer zu einer Anzahlung von meistens 10% des Kaufpreises verpflichtet. Während dies in Spanien völlig üblich ist, wissen deutsche Käufer häufig nicht, dass die Anzahlung mit der Unterschrift fällig ist und auch nicht zurückerstattet wird, wenn man sich gegen den Kauf entscheidet. Dieser Vertrag ist damit deutlich anders als die in Deutschland üblichen Maklerverträge und kann zur finanziellen Falle werden. Wir empfehlen daher, einen solchen Vertrag nur dann zu unterzeichnen, wenn man sich auch wirklich sicher ist, alle Details der Immobilie – mit anwaltlicher Unterstützung – überprüft wurden und der Kaufprozesses geklärt ist.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der in Spanien oft übersehen wird, ist die Haftung des Maklers. In Spanien haftet der vom Verkäufer beauftragte Makler auch bei groben Pflichtverletzungen nicht direkt gegenüber dem Käufer. Dies bedeutet, dass im Fall von falschen Angaben oder bei unentdeckten Mängeln an der Immobilie der Käufer in der Regel keine Entschädigung vom Makler erwarten darf. Ein Anwalt stellt sicher, dass alle relevanten Informationen zur Immobilie im Kaufprozess geprüft werden, sodass Sie keine bösen Überraschungen erleben.
Zusätzlich ist die Rolle des Notars in Spanien anders als in Deutschland. In Deutschland übernimmt der Notar nicht nur die Beurkundung des Kaufvertrags, sondern berät auch die Parteien und erklärt potenzielle Risiken. In Spanien beschränkt sich die Aufgabe des Notars auf die Beurkundung – eine rechtliche Beratung erfolgt hier nicht. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie einen Anwalt hinzuziehen, der den gesamten Kaufprozess begleitet und dafür sorgt, dass keine unerwünschten Klauseln im Vertrag enthalten sind.
Durch unsere Bilingualität und die langjährige Erfahrung im spanischen Immobilienrecht stellen wir sicher, dass Sie auch in Spanien immer auf Augenhöhe behandelt werden.
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