Schenkung zu Lebzeiten.
Schenkungssteuer in Spanien rechtzeitig berücksichtigen.

Steuerliche Belastung für Erben minimieren

In Deutschland gilt: Durch frühzeitige Vermögensübertragungen zu Lebzeiten können Erben steuerlich entlastet werden, da die erbschaftssteuerrechtlichen Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden dürfen. Doch wie sieht es aus, wenn sich die Vermögenswerte in Spanien befinden?

Wir werden häufig gefragt, ob die Übertragung spanischen Vermögens – zum Beispiel einer Ferienimmobilie – zu Lebzeiten steuerlich sinnvoll ist. Unsere Antwort lautet, wie so oft: „Es kommt darauf an.“

Ein häufiger Ansatz ist die Schenkung von Immobilien in Spanien, eventuell unter Vorbehalt des Nießbrauchs, um das spätere Nachlassvermögen und damit die Erbschaftssteuer zu verringern. Allerdings sollten dabei auch die steuerlichen Folgen in Spanien berücksichtigt werden.

Schenkungssteuer Spanien: Was gilt es zu beachten?

In Spanien fällt auf Schenkungen ebenfalls eine Steuer an, die sogenannte Schenkungssteuer gemäß spanischem Steuerrecht. Dank eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 3. September 2014 können auch Personen, die nicht in Spanien ansässig sind, die Steuervergünstigungen der autonomen Gemeinschaften nutzen. Diese Vergünstigungen variieren je nach Region und können insbesondere bei Schenkungen an direkte Nachkommen erhebliche Vorteile bieten.

Unsere Leistungen für Ihre Planung

Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, unterstützen wir Sie bei allen Fragen zur Schenkungssteuer in Spanien. Dazu gehören:

Steuerliche Simulation: Wir berechnen die bei einer Schenkung entstehenden Schenkungssteuern unter Berücksichtigung des in Spanien geltenden steuerlichen Mindestwerts (valor de referencia).

Prüfung weiterer Steuerbelastungen: Wir analysieren, ob durch die Schenkung eine Vermögenszuwachssteuer (impuesto sobre la ganancia patrimonial) anfällt, und berechnen deren mögliche Höhe.

Kostenschätzung: Wir erstellen eine umfassende Prognose über die zusätzlichen Kosten, die durch die Schenkung in Spanien entstehen könnten.

Vollständige Umsetzung vor Ort

Sollten Sie sich nach sorgfältiger Prüfung für die Schenkung Ihrer Immobilie in Spanien entscheiden, übernehmen wir gerne die vollständige Abwicklung vor Ort. Dies umfasst alle rechtlichen und steuerlichen Schritte, ohne dass Sie selbst nach Spanien reisen müssen.

Ihr Ansprechpartner für die Schenkungssteuer in Spanien

Unsere Kanzlei begleitet Sie mit Erfahrung und Fachwissen bei der steueroptimalen Übertragung Ihrer Vermögenswerte. Kontaktieren Sie uns gerne – wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!

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