Nachlassplanung.
Mit Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht in Spanien.

Nachlassplanung mit Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht in Spanien

Ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Spanien hilft Ihnen, die Nachlassplanung im Hinblick auf Spanien mit besonderer Sorgfalt vorzunehmen. Dies vermeidet Streitigkeiten unter den Erben, stellt eine geordnete Vermögensweitergabe sicher und minimiert die steuerlichen Belastungen für die Erben. Denn sobald ein internationales Element – sei es zu Beispiel eine Immobilie, ein Konto oder ein anderer Vermögensgegenstand in Spanien – besteht, zieht dies rechtliche und steuerliche Folgefragen nach sich. Diese Fragen sollten Sie idealerweise bereits zu Ihren Lebzeiten klären.

Vermeidung von familiären Streitigkeiten durch lebzeitige Gestaltung

Fällt eine Erbschaft an, gibt es leider häufig familiäre Streitigkeiten unter den Erben. Die meisten Streitigkeiten bei internationalen Erbschaften entstehen nicht, weil jemand den letzten Willen nicht akzeptieren will. Oft sind es vielmehr unterschiedliche Vorstellungen der Erben zur formalen Abwicklung oder steuerrechtlichen Optimierung. Entsprechend viele Fälle können durch Nutzung der sich bietenden Gestaltungsmöglichkeiten zu Lebzeiten vermieden werden. Hierzu zählen Vermächtnisse, die Aufteilung des Nachlassvermögens und lebzeitige Übertragungen von Nachlassvermögen. Möglicherweise sind dabei auch Erb- oder Pflichtteilsverzichte sinnvoll. Die Planung des zukünftigen Erbfalls bzw. der angedachten Gestaltungsmaßnahmen sollte bei einem Erbfall mit Bezug zu Spanien jedenfalls unbedingt durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Spanien begleitet werden. Auch die Regelung von formalen Abwicklungsfragen kann helfen, Unstimmigkeiten unter den Erben von vornherein zu vermeiden.

Berücksichtigung bzw. Wahl des anwendbare Rechtes

Eine der wichtigsten Fragen bei der internationalen Nachlassplanung ist, welches Recht auf die Erbschaft angewendet wird. Grundsätzlich richtet sich dies nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Das europäische Erbrecht eröffnet jedoch auch die Möglichkeit, durch eine Rechtswahl das Erbrecht des Heimatrechtes – wie etwa das deutsche Erbrecht für deutsche Staatsbürger – festzulegen. Diese Wahl kann sinnvoll sein, um unliebsame Überraschungen im Erbfall zu vermeiden und die gewünschte Erbfolge zu erzielen. Wir als Rechtsanwälte für Erbrecht in Spanien und Deutschland prüfen Ihre Situation individuell und schaffen rechtssichere Grundlagen für eine reibungslose Nachlassabwicklung in beiden Ländern.

Berücksichtigung des spanischen oder deutschen Erbrechts

Bei deutsch-spanischen Erbfällen treffen oft zwei sehr unterschiedliche Rechtssysteme aufeinander. Während in Deutschland bundesweit ein einheitliches Erbrecht gilt, gibt es in Spanien über ein Dutzend regionaler Erbrechte, die sich teils erheblich unterscheiden. Teilweise erhebliche Unterschiede gibt es etwa bei Pflichtteilsquoten, den Rechten des überlebenden Ehegatten, den gesetzlichen Erbquoten oder bspw. der Möglichkeit der Pflichtteils- oder Erbverzichte. In Spanien erhält der Ehepartner zum Beispiel häufig auch lediglich Nießbrauchrechte am Erbe, jedoch kein Eigentum.

Um Konflikte unter Ihren Erben zu vermeiden, sollte frühzeitig geklärt werden, welches Erbrecht gilt. Das beseitigt Unsicherheiten und schafft klare Regelungen. Denn erst mit der Beantwortung dieser Frage lässt sich die Folgefrage, wer wieviel bekommen soll, seriös beantworten.

Abwicklung in Deutschland oder Spanien

Auch die Nachlassabwicklung unterscheidet sich erheblich zwischen beiden Ländern. In Spanien wird der Nachlass häufig durch einen Notar abgewickelt. Währenddessen übernehmen in Deutschland Nachlassgerichte zentrale Aufgaben, wie etwa die Eröffnung von Testamenten oder die Erteilung eines Erbscheins. Bereits bei der Planung sollten Sie festlegen, wie und wo die Abwicklung erfolgen soll, um den Prozess geordnet, effizient und auch für Ihre Erben möglichst einfach zu gestalten. Je geordneter Sie Vorgaben machen, desto weniger Konfliktpotential gibt es.

Eine Testamentsvollstreckung durch unsere Kanzlei kann beispielsweise auch dabei helfen, Ihre Wünsche ohne Streit unter den Erben durchzusetzen. Jeder Rechtsanwalt in unserer Kanzlei kann als Testamentsvollstrecker sowohl in Deutschland als auch in Spanien tätig werden, Ihr Erbrecht anwenden und Ihren Willen sicher und effizient umsetzen.

Überprüfung der testamentarischen Regelungen

Erst seit dem Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung im Jahr 2015 wird das anzuwendende Erbrecht durch den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers bestimmt. Vorher war die Nationalität des Erblassers maßgeblich. Dies hat unter Umständen Auswirkungen auf die Wirksamkeit bzw. die Auslegung der bereits beurkundeten Testamente oder Erbverträge. Um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen und die gewünschte Erbfolge zu erzielen, sollten Sie Ihre bereits errichteten Testamente überprüfen lassen. Je nach Ergebnis kann ein Widerruf oder die Modifizierung bestehender Testamente sinnvoll oder die Errichtung neuer Testamente oder Erbverträge erforderlich sein.

Steuerliche Aspekte bei der Nachlassplanung

Spanien erhebt ebenso wie Deutschland eine Erbschaftssteuer. Allerdings enthält das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen beiden Ländern keine Regelungen im Bereich der Erbschafts- oder Schenkungssteuer: Es kommt also in vielen Konstellationen zu einer Steuerpflicht in beiden Ländern. Da die Freibeträge in Spanien zudem zum Zeil deutlich niedriger sind als in Deutschland, können ohne rechtzeitige Planung erhebliche Steuerbelastungen entstehen. Allerdings sehen die Steuergesetze beider Länder Anrechnungsmöglichkeiten der im jeweiligen Ausland gezahlten Steuer vor. Bei guter Steuerplanung kann auf diesem Weg eine tatsächliche doppelte Besteuerung häufig vermieden werden.  Wir helfen Ihnen, Ihre Steuerlast durch sorgfältige Planung zu reduzieren. Außerdem erläutern wir Ihnen die Anrechnungsmöglichkeiten der Steuergesetze beider Länder, um die Vermögensübertragung optimal zu gestalten.

Rechtsanwalt für Erbrecht in Spanien: Ihre Nachlassplanung in guten Händen

Als erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht in Spanien stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Nachlassplanung rechtssicher, geordnet und konfliktfrei zu gestalten. Ob Testamentserstellung, Testamentsvollstreckung oder steuerliche Optimierung – wir begleiten Sie mit unserer Expertise. Wir möchten, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne geregelt wird und Ihre Erben eine klare, ordentliche und steueroptimierte Grundlage vorfinden, die möglichst wenig Anlass zum Streit bietet. Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne.

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