Nachlassabwicklung in Spanien
Die Nachlassabwicklung in Spanien kann komplex sein, insbesondere bei internationalen Erbfällen. Es ist entscheidend, frühzeitig zu klären, welches Recht angewendet wird, welche Nachlassbehörden international zuständig sind, welche Steuern durch den Erbfall ausgelöst werden und wie der Nachlass korrekt abgewickelt wird. Als erfahrene Rechtsanwälte unterstützen wir Sie dabei, alle relevanten rechtlichen Fragen zu klären. Außerdem sorgen wir dafür, dass die Nachlassabwicklung in Spanien reibungslos und effizient verläuft.
Wann liegt ein internationaler Sachverhalt vor?
Ein internationaler Erbfall liegt zum Beispiel vor, wenn der Nachlass Vermögenswerte in mehreren Ländern umfasst. Auch, wenn der Erblasser in einem Land lebte und in einem anderen ein Testament hinterließ, liegt ein internationaler Sachverhalt vor. In solchen Fällen müssen nicht nur die nationalen, sondern auch die internationalen Vorschriften korrekt berücksichtigt werden.
Internationale Zuständigkeit
Eine zentrale Frage bei internationalen Erbschaften ist, wo bzw. welche Institution die Erbschaft abwickelt. Diese sogenannte internationale Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Allerdings bestehen für die Erben in bestimmten Konstellationen Gestaltungsmöglichkeiten, das im konkreten Fall für sie vorteilhafte Gericht bzw. Notariat anzurufen. Wir prüfen daher generell bereits bei einer ersten Einschätzung, welcher Verfahrensverlauf für die Erben sinnvoll ist und vermeiden dadurch Verfahren vor einem letztlich unzuständigen Gericht.
Anwendbares Recht
Neben der Frage, wo die Erbschaft abgewickelt wird, steht die Frage, welches Recht diese Institution anwendet. Das anwendbare Erbrecht richtet sich grundsätzlich ebenfalls nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Der Erblasser hat jedoch auch die Möglichkeit, durch eine Rechtswahl das Recht seines Heimatlandes festzulegen. Das ist vor allem bei grenzüberschreitenden Erbschaften von Bedeutung. Hier ist es entscheidend, die konkreten Gegebenheiten und Verfügungen des Erblassers sorgfältig zu prüfen, um von Anfang an die richtigen rechtlichen Grundlagen für die Nachlassabwicklung zu schaffen. Wir übernehmen für Sie die genaue Prüfung des anwendbaren Rechts, sodass keine rechtlichen Unsicherheiten bestehen.
Ist das anwendbare Recht wirklich so wichtig?
In Deutschland gilt ein einheitliches Erbrecht, während in Spanien über ein Dutzend regionale Erbrechtsregelungen (sog. Foralrechte) existieren. Diese sind, über die Anwendung der Europäischen Erbrechtsverordnung, auch auf Ausländer anwendbar und unterscheiden sich teilweise erheblich. Elementare Unterschiede liegen beispielsweise in der Höhe der Pflichtteilsquoten, den Rechten des überlebenden Ehegatten, dem Ablauf der Erbschaftsannahme, der Ausschlagung des Erbes oder in den gesetzlichen Erbquoten.
Einer der hervorstechendsten Unterschiede zum deutschen Erbrecht ist, dass der überlebende Ehegatte in Spanien oftmals weniger Rechte hat als in Deutschland. Meist erhält er lediglich Nießbrauchrechte und nicht das volle Eigentum am Erbe.
All diese Unterschiede können weitreichende Folgen haben, weshalb es besonders wichtig ist, bei der Ermittlung des anwendbaren Rechts besonders sorgfältig vorzugehen. Wir stellen sicher, dass alle relevanten Unterschiede beachtet und korrekt angewendet werden.
Abwicklung des Nachlasses: Deutschland vs. Spanien
In Spanien erfolgt die Nachlassabwicklung bei unstreitigen Nachlassabwicklungen durch einen Notar, während in Deutschland die Nachlassgerichte für viele Aufgaben zuständig sind. Hierzu zählt beispielsweise die Eröffnung von Testamenten oder die Erteilung eines Erbscheins. Auch diese Unterschiede müssen bei der Nachlassabwicklung berücksichtigt werden, um eine reibungslose und zügige Durchführung zu gewährleisten. Als Ihre Rechtsanwälte übernehmen wir die gesamte Abwicklung. Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte und sorgen dafür, dass sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Deutsche und spanische Erbschaftssteuer
Mangels entsprechender Vorschriften des Deutsch-Spanischen Doppelbesteuerungsabkommens im Bereich der Erbschaftssteuer kommt es bei internationalen Erbfällen häufig vor, dass sowohl in Deutschland als auch in Spanien eine Erbschaftsteuerpflicht besteht. In Spanien haben zudem die autonomen Gebiete die Gesetzgebungskompetenz für die Festlegung der Erbschaftssteuerfreibeträge, der Erbschaftssteuervergünstigungen und der Erbschaftssteuersätze. Wir prüfen diese jeweiligen Erbschaftsteuerpflichten, informieren Sie über bestehende Anrechnungsmöglichkeiten und die in beiden Ländern geltenden Fristen für die Steuererklärung. Weiterhin führen wir eine steuerrechtliche Optimierung der Nachlassabwicklung durch und koordinieren die Erledigung der Erbschaftssteuern in ständiger Kooperation mit in diesem Bereich erfahrenen Steuerberatern.
Konflikte vor deutschen Gerichten
Kommt es zu einem Konflikt unter den Erben, kann es vorkommen, dass spanisches Erbrecht in Deutschland angewendet werden muss. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein spanisches Testament in Deutschland geprüft oder angefochten wird. In solchen Fällen stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und stellen sicher, dass das spanische Erbrecht korrekt angewendet wird.
Unsere Unterstützung für Ihre Nachlassabwicklung in Spanien
Die Nachlassabwicklung in Spanien erfordert detaillierte rechtliche Kenntnisse und eine sorgfältige Planung. Wir als Ihre erfahrene Rechtsanwaltskanzlei begleiten Sie rechtlich wir praktisch bei der Abwicklung und stellen sicher, dass Ihre Interessen in allen Phasen der Nachlassabwicklung gewahrt bleiben.
Kontaktieren Sie uns, um Ihre Nachlassabwicklung in Spanien rechtssicher und effizient zu gestalten.