Modelo 720: Rückforderungen in Spanien möglich?
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2022 sorgt das spanische Steuerformular Modelo 720 weiter für Diskussionen unter in Spanien lebenden Deutschen. Nun könnte sich eine neue Chance für Betroffene ergeben. Der spanische Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) prüft derzeit, ob frühere Steuerbescheide und Sanktionen im Zusammenhang mit dem Modelo 720 aufgehoben werden dürfen. Damit könnte es möglich werden, zu Unrecht gezahlte Beträge zurückzufordern, allerdings nur in Fällen, in denen die Sanktionen auf der alten, vom EuGH beanstandeten Rechtslage beruhten.

Was ist das Modelo 720?
Das Modelo 720 ist eine Informationspflicht für Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien. Wer mehr als 183 Tage im Jahr dort lebt oder seine hauptsächlichen wirtschaftlichen Interessen in Spanien hat, gilt als steuerlich ansässig.
Diese Personen müssen ihr Auslandsvermögen angeben, wenn es folgende Grenzen übersteigt:
- Bankkonten im Ausland über 50.000 €
- Immobilien außerhalb Spaniens über 50.000 €
- Beteiligungen, Wertpapiere, Lebensversicherungen oder andere Vermögenswerte über 50.000 €
Problematisch waren bisher die sehr hohen Sanktionen für nicht oder verspätet eingereichte Meldungen. Bußgelder konnten bis zu 150 % des nicht erklärten Betrags betragen und damit den tatsächlichen Vermögenswert übersteigen.
EuGH erklärt Sanktionen für europarechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof entschied am 27. Januar 2022 (Rechtssache C‑788/19), dass die Strafen des Modelo 720 gegen EU‑Recht verstoßen. Sie seien unverhältnismäßig und behinderten die Freiheit des Kapitalverkehrs innerhalb der Europäischen Union. Spanien passte daraufhin mit dem Gesetz 5/2022 vom 9. März 2022 die nationalen Vorschriften an und reduzierte die Strafen deutlich.
Neue Entwicklung: Oberster Gerichtshof prüft Rückwirkung
Aktuell prüft der spanische Oberste Gerichtshof laut übereinstimmenden Medienberichten, ob das EuGH-Urteil auch für bereits abgeschlossene Verfahren gilt. Dabei wird untersucht, ob das Urteil des EuGH eine nachträgliche Wiederaufnahme bereits bestandskräftiger Verfahren zulässt. Sollte eine Rückwirkung anerkannt werden, könnten zu Unrecht gezahlte Steuern und Bußgelder erstattet werden. Eine endgültige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs steht derzeit noch aus.
Was bedeutet das für Sie?
Für in Spanien lebende Deutsche mit Auslandsvermögen gilt:
Wenn Sie in der Vergangenheit eine Modelo 720-Sanktion erhalten oder zusätzliche Steuern wegen Auslandsvermögen gezahlt haben, lohnt sich eine rechtliche Prüfung. Es handelt sich um ein komplexes Verfahren. Eine individuelle Prüfung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt mit Erfahrung im spanischen Steuerrecht ist unbedingt ratsam, bevor Schritte unternommen werden.
Fazit
Das Verfahren vor dem Tribunal Supremo könnte vielen Steuerpflichtigen eine realistische Chance eröffnen, Steuern oder Sanktionen teilweise erstattet zu bekommen. Für in Spanien ansässige Deutsche ist es daher empfehlenswert, ihre persönliche Situation sorgfältig prüfen zu lassen.
Stand: Februar 2026
Dr. Karl Felix Oppermann
Rechtsanwalt | Partner









