Erbschaftssteuer für Enkel · BFH-Urteil zum Freibetrag
Für Enkel gilt bei der Erbschaftssteuer kein Freibetrag von 400.000 €, wenn der Elternteil nur verzichtet, aber nicht verstorben ist.
Für Enkel gilt bei der Erbschaftssteuer kein Freibetrag von 400.000 €, wenn der Elternteil nur verzichtet, aber nicht verstorben ist.
Informationen zum anwendbaren Recht und der internationalen Zuständigkeit nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO).
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