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Erbschaftssteuer in Spanien: Frist beginnt immer mit Todeszeitpunkt

Die Frist zur Erklärung der Erbschaftssteuer in Spanien beginnt auch bei handschriftlichen Testamenten mit dem Todeszeitpunkt.

Der spanische Oberste Gerichtshof, das Tribunal Supremo, hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die Fristen für die spanische Erbschaftsteuer auch bei handschriftlichen Testamenten mit dem Tod des Erblassers beginnen. Eine spätere notarielle Beglaubigung oder Beurkundung des Testaments verschiebt den Beginn der steuerlichen Fristen nicht.

Erbschaftssteuer in Spanien

Steuerliche Fristen beginnen mit dem Erbfall

Der spanische Oberste Gerichtshof, das Tribunal Supremo, bekräftigt in seiner Entscheidung, dass nach der spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuerregelung der steuerliche Tatbestand mit dem Tod des Erblassers eintritt. Maßgeblich ist somit allein der Zeitpunkt des Todes der Person, die das Vermögen hinterlässt.

Daran knüpfen unmittelbar die steuerlichen Fristen an:

  • 6 Monats-Frist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung
  • anschließend 4 Jahre allgemeine Verjährungsfrist, innerhalb derer die Finanzverwaltung die Steuer überprüfen und festsetzen kann

Die sechsmonatige Frist der Erbschaftsteuererklärung  kann auf Antrag verlängert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Verlängerung binnen fünf Monaten nach dem Todeszeitpunkt beantragt wird.

Handschriftliches Testament ändert nichts am Fristbeginn

Handschriftliche Testamente sind in Spanien zwar eher unüblich, aber grundsätzlich zulässig. Anders als in Deutschland müssen sie nach dem Tod zunächst auf ihre Echtheit geprüft und in der Regel notariell bestätigt werden, was in der Praxis zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen kann. Das Tribunal Supremo stellt in seiner Entscheidung klar, dass dieser Vorgang ausschließlich der Feststellung der Echtheit des Dokuments dient. Für die steuerrechtliche Beurteilung sei dies insoweit ohne Bedeutung.

Der Beginn der steuerlichen Fristen richtet sich demnach ausschließlich nach dem Zeitpunkt des Todes, nicht nach dem Zeitpunkt der späteren Bestätigung des Testaments.

Trennung zwischen Zivilrecht und Steuerrecht

Das Gericht betont damit die klare Trennung zwischen zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen im Erbfall. Während die notarielle Prüfung für die zivilrechtliche Wirksamkeit eines handschriftlichen Testaments erforderlich ist, entsteht die steuerliche Verpflichtung bereits mit dem Todesfall.

Eine andere Betrachtung würde dazu führen, dass steuerliche Fristen je nach Dauer der Testamentseröffnung unterschiedlich beginnen könnten und vor allem handschriftliche Testamente in der Praxis die Tür zu faktischen Fristverlängerungen hätten öffnen können. Dem hat das Tribunal Supremo nun eine Absage erteilt.

Erbschaftssteuer in Spanien: Praxisfolgen für Erben

Für Erben bedeutet die Entscheidung vor allem eines: Die steuerlichen Verpflichtungen müssen ab dem Zeitpunkt des Todes berücksichtigt werden, unabhängig von der Frage, ob es ein Testament gibt und ggf. welche Form es hat.  

Gerade bei grenzüberschreitenden Nachlässen empfiehlt sich daher eine frühzeitige Beratung. Als auf deutsch-spanisches Erb – und Immobilienrecht Kanzlei unterstützen wir Mandanten bei Nachlassabwicklungen und der Steueroptimierung von Nachlässen.

Robert Engels
Rechtsanwalt | Partner

Oppermann & Engels

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