Ferienvermietung in Spanien
Risiken, Regeln & Chancen
Die Ferienvermietung in Spanien erscheint auf den ersten Blick sehr attraktiv. Sie vollständig rechtskonform zu betreiben, gestaltet sich jedoch komplex.
Viele Gemeinden kontrollieren aktiv Angebote auf Plattformen wie Airbnb oder Booking.
Eigentümer, die ihre Immobilie nicht registrieren oder lokale Vorschriften missachten, riskieren empfindliche Bußgelder.
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Region und Gemeinde, sodass eine sorgfältige Prüfung vor jeder Vermietung entscheidend ist.

Vorschriften zur Ferienvermietung in Spanien
Spanien besteht aus 17 autonomen Regionen, die eigene Regeln für die Ferienvermietung in Spanien festlegen. In Regionen wie Katalonien, Andalusien oder auf den Balearen gelten besonders strenge Vorgaben. Zudem können Kommunen zusätzliche Anforderungen stellen, etwa Sicherheitszertifikate, Versicherungspflichten oder Meldepflichten für Gäste.
Eigentümer müssen zunächst eine sog. NRA (Número de Registro de Alquiler) beantragen, um ihre Ferienimmobilie legal auf Plattformen wie Airbnb oder Booking anzubieten.
Außerdem wird in der Regel die Zustimmung der Eigentümergemeinschaften (Comunidad de Propietarios) zur Ferienvermietung verlangt. Einige Eigentümergemeinschaften in Spanien erlauben die Ferienvermietung nur eingeschränkt oder gar nicht. Eigentümer, die die Vorschriften missachten, riskieren zivilrechtliche Auseinandersetzungen.
Kurzfristige Vermietung löst zudem steuerliche Pflichten aus. Eigentümer müssen Einkommensteuer, Mehrwertsteuer (IVA) und kommunale Abgaben abführen. Außerdem schreiben einige Regionen regelmäßige Meldungen über Belegung oder Gästedaten vor.
Empfehlungen
Aufgrund der vielen, verschiedenen Vorschriften entscheiden sich viele Eigentümer, ihre Ferienimmobilie ausschließlich selbst zu nutzen. So genießen sie ihre Immobilie in Spanien, ohne die Risiken einer kurzfristigen Vermietung einzugehen. Indes: Auch hier müssen sie steuerliche Aspekte für Nichtresidenten beachten. Welche dies sind, behandeln wir in unserem Fachbeitrag: „Das Modelo 210 in Spanien – Die Steuer für Nichtresidenten einfach erklärt“.
Egal ob Immobilienkauf zur Eigennutzung oder zur Vermietung: Wir beraten Sie umfassend beim Erwerb spanischer Immobilien und sorgen dafür, dass Sie Ihre Immobilie rechtskonform nutzen können. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.
Verena Michelazzi
Kanzleireferentin
