Die Besteuerung einer Immobilie in Spanien
Der Erwerb, Besitz oder die Veräußerung einer Immobilie in Spanien ist nicht nur mit rechtlichen, sondern auch mit steuerlichen Verpflichtungen verbunden. Unsere Kanzlei, die auf das spanische Immobilienrecht spezialisiert ist, bietet Ihnen eine umfassende Beratung zu allen steuerlichen Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten können. Wir stehen Ihnen bei sämtlichen Themen rund um die Besteuerung einer Immobilie in Spanien zur Seite – sei es beim Kauf, Verkauf, der Erbschaft, Schenkung, Auflösung einer Eigentümergemeinschaft oder bei der laufenden Steuerpflicht als Immobilieneigentümer.
Steuern in Verbindung mit spanischen Immobilien
Zu den wichtigsten Steuern und Abgaben, die im Zusammenhang mit einer Immobilie in Spanien anfallen, gehören unter anderem:
- Grunderwerbssteuer („Impuesto de Transmisiones Patrimoniales“)
- Steuer auf den Vermögenszuwachs („Impuesto sobre la ganancia patrimonial“) sowie der damit verbundene Nichtresidenteneinbehalt („Retención de los no residentes“)
- Schenkungssteuer („Impuesto de donaciones“)
- Erbschaftssteuer („Impuesto de sucesiones“)
- Dokumentensteuer („Actos jurídicos documentados“)
- Grundsteuer („Impuesto sobre Bienes Inmuebles“)
- Gemeindliche Wertzuwachssteuer („Plusvalía municipal“)
Wir erläutern Ihnen nicht nur Ihre tatsächlichen oder zukünftigen Steuerpflichten, sondern erstellen auch auf Ihre konkrete Anfrage zugeschnittene Berechnungen bzw. Steuersimulationen.
Darüber hinaus übernehmen wir die Vermittlung einer effizienten Steuererledigung durch unsere langjährigen Partner – erfahrene deutsche und spanische Steuerberater, die eng mit unserer Kanzlei zusammenarbeiten. So können Sie sicher sein, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten rund um Ihre Immobilie in Spanien professionell und zuverlässig erledigt werden.
Kontaktieren Sie uns gerne, um mehr über die Besteuerung Ihrer Immobilie in Spanien zu erfahren und sich individuell beraten zu lassen. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!