Fachwissen

Nachlassabwicklung in Spanien und Deutschland – Ablauf, Schritte und Besonderheiten

Viele Deutsche besitzen Vermögen in Spanien, etwa ein Ferienhaus auf Mallorca, ein Apartment an der Küste oder ein spanisches Bankkonto. Kommt es zu einem Todesfall, stellt sich für Angehörige schnell die Frage, wie die Nachlassabwicklung in Spanien und Deutschland konkret abläuft.

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen gelten unterschiedliche formale Anforderungen, Fristen und Zuständigkeiten. 

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Wer die einzelnen Schritte kennt, kann Verzögerungen und unnötige Kosten vermeiden.

Im Folgenden erhalten Sie eine strukturierte Übersicht über den typischen Ablauf der Nachlassabwicklung in Spanien und Deutschland.

1. Sterbeurkunde als Ausgangspunkt der Nachlassabwicklung

Die Sterbeurkunde ist die Grundlage jeder Nachlassabwicklung sowohl in Spanien als auch in Deutschland. Sie wird beim Standesamt am Sterbeort beantragt.

Empfehlenswert ist eine internationale Sterbeurkunde, da diese in der Regel ohne Übersetzung oder Apostille in beiden Ländern anerkannt wird.

Ohne Sterbeurkunde können keine weiteren Nachlassmaßnahmen vorgenommen werden.

2. Klärung, ob ein Testament existiert

Ein zentraler Schritt der Nachlassabwicklung in Spanien und Deutschland ist die Feststellung, ob ein Testament vorhanden ist.

Testament in Spanien

In Spanien existiert ein zentrales Testamentsregister, das sogenannte Registro de Últimas Voluntades. Dort kann abgefragt werden, ob und bei welchem Notar der Erblasser ein Testament errichtet hat. Anschließend kann eine Kopie beim zuständigen Notar beantragt werden.

Testament in Deutschland

In Deutschland erfolgt die Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Nach Antragstellung erhalten die Beteiligten ein gerichtliches Eröffnungsprotokoll.

Erst nach Klärung dieser Punkte lässt sich bestimmen, welches Erbrecht anwendbar ist und wer Erbe geworden ist.

3. Erbschaft annehmen oder ausschlagen

Bei der Nachlassabwicklung in Spanien und Deutschland bestehen erhebliche Unterschiede.

In Deutschland wird man automatisch Erbe, wenn die Erbschaft nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeschlagen wird. Die Frist beträgt in der Regel sechs Wochen, in besonderen Fällen sechs Monate.

In Spanien muss die Erbschaft aktiv angenommen werden, meist durch notarielle Erklärung. Gehört eine spanische Immobilie zum Nachlass, ist eine notarielle Beurkundung in Spanien zwingend erforderlich.

Nachlassabwicklung in Spanien und Deutschland

4. Erbnachweis beschaffen

Für die weitere Nachlassabwicklung in Spanien und Deutschland ist ein geeigneter Erbnachweis erforderlich, um gegenüber Banken, Grundbuchämtern und Behörden handeln zu können.

Mögliche Erbnachweise sind u.a.:

  • Notarielles Testament

  • Deutscher Erbschein

  • Europäisches Nachlasszeugnis

Welcher Nachweis erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Staat das Nachlassverfahren geführt wird. Maßgeblich ist regelmäßig der gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen.

5. Übertragung der Vermögenswerte

Nach Vorliegen des Erbnachweises können die Vermögenswerte übertragen werden. Dies umfasst:

  • Umschreibung von Immobilien im Grundbuch

  • Berichtigung spanischer Katastereinträge

  • Zugriff auf Bankkonten

Für Maßnahmen in Spanien benötigen die Erben eine spanische Steuernummer, die sogenannte NIE. Ohne NIE sind weder Eigentumsumschreibungen noch Steuererklärungen möglich.

6. Steuererklärungen in Spanien und Deutschland

Ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassabwicklung in Spanien und Deutschland ist die steuerliche Behandlung des Erbfalls.

Spanien

Die Erbschaftsteuererklärung muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall abgegeben werden. Eine Fristverlängerung auf bis zu ein Jahr ist möglich, wenn sie rechtzeitig beantragt wird.

Deutschland

Auch in Deutschland kann eine Erklärungspflicht bestehen, insbesondere wenn steuerpflichtige Freibeträge überschritten werden.

Die steuerliche Situation sollte frühzeitig geprüft werden, da Doppelbesteuerungsfragen auftreten können.

7. Zusammenfassung Nachlassabwicklung in Spanien und Deutschland

Die Nachlassabwicklung in Spanien und Deutschland erfolgt typischerweise in folgenden Schritten:

  1. Sterbeurkunde beschaffen

  2. Testamente ermitteln

  3. Erbschaft annehmen oder ausschlagen

  4. Erbnachweis erhalten

  5. Vermögensübertragung durchführen

  6. Steuererklärungen abgeben

Gerade bei Immobilien oder größeren Vermögenswerten ist eine frühzeitige fachkundige Begleitung sinnvoll. Fehler oder Fristversäumnisse können erhebliche finanzielle Nachteile nach sich ziehen.

Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail und schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir helfen Ihnen gerne.

Dr. Karl Felix Oppermann
Rechtsanwalt | Partner

Oppermann & Engels

Hinweis: Die bereitgestellten Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Eine Garantie für die Aktualität der Informationen kann nicht übernommen werden. Wir empfehlen, diese Inhalte nicht ohne vorherige Prüfung auf individuelle Fälle anzuwenden. Für eine persönliche Beratung zu rechtlichen oder steuerlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auf dieser Seite dargestellte Bilder oder Videos können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein.