Die Ferienvermietung in Spanien erscheint auf den ersten Blick sehr attraktiv. Sie vollständig rechtskonform zu betreiben, gestaltet sich jedoch komplex.
Personen, die in Spanien nicht ansässig sind, aber eine eigene spanische Immobilie selbst nutzen, müssen diese Eigennutzung versteuern. Die Steuererklärung erfolgt in Spanien über das sog. modelo 210.
BFH-Urteil mit Relevanz für Spanien: Steuerliche Risiken für Gesellschafter und Folgen des BFH-Urteils verständlich erklärt.
Für Enkel gilt bei der Erbschaftssteuer kein Freibetrag von 400.000 €, wenn der Elternteil nur verzichtet, aber nicht verstorben ist.
Sie möchten ein Haus in Spanien kaufen? Erfahren Sie alles über erforderlichen Schritte und wie Sie Betrug vermeiden.
Informationen zum anwendbaren Recht und der internationalen Zuständigkeit nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO).





