Fachwissen

BFH-Urteil zur Erbschaftssteuer für Enkel

Hintergrund zur Erbschaftssteuer für Enkel: Kein höherer Freibetrag bei Erbverzicht der Eltern

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 31. Juli 2024 (Az. II R 13/22) entschieden, dass ein Enkelkind keinen Anspruch auf den erhöhten Erbschaftsteuerfreibetrag von 400.000 € hat, wenn sein Elternteil zwar auf das gesetzliche Erbrecht verzichtet hat, aber zum Zeitpunkt des Erbfalls noch lebt. In diesem Fall steht dem Enkel lediglich der Freibetrag von 200.000 € zu.

Erbschaftssteuer Enkel

Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftssteuer für Enkel?

Laut § 16 Abs. 1 ErbStG gelten folgende Steuerfreibeträge:

  • Kinder des Erblassers: 400.000 €
  • Enkelkinder: 200.000 €, sofern deren Eltern noch leben
  • Enkelkinder, deren Eltern vorverstorben sind: 400.000 €

Im aktuellen Fall hatte der Sohn des Erblassers notariell auf sein Erbrecht verzichtet, war jedoch zum Zeitpunkt des Erbfalls noch am Leben. Das Finanzamt gewährte dem Enkel daher nur den Freibetrag von 200.000 €. Der Enkel argumentierte, dass der Erbverzicht seines Vaters einer Vorverstorbenheit gleichkomme, weshalb ihm der höhere Freibetrag zustehe.

BFH-Urteil zur Erbschaftssteuer für Enkelkinder

Der BFH bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Der erhöhte Freibetrag von 400.000 € steht Enkelkindern nur dann zu, wenn ihr Elternteil zum Zeitpunkt des Erbfalls tatsächlich verstorben ist. Ein Erbverzicht nach § 2346 Abs. 1 Satz 2 BGB bedeutet lediglich, dass der Verzichtende von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist – er wird jedoch steuerlich nicht als verstorben behandelt.

Damit stellt das Gericht klar: Eine rein rechtliche Fiktion wie ein Erbverzicht hat keine Auswirkungen auf die Höhe der Erbschaftssteuer für Enkel.

Fazit: Wann gilt der höhere Freibetrag?

Der Freibetrag für Enkelkinder beträgt grundsätzlich 200.000 €.

400.000 € gelten nur, wenn der Elternteil tatsächlich verstorben ist.

Ein Erbverzicht des Elternteils führt nicht zu einer Gleichstellung mit einem vorverstorbenen Elternteil.

Dieses Urteil hat große Bedeutung für Erbfälle, in denen Eltern bereits zu Lebzeiten auf ihr Erbrecht verzichten. Wer eine optimale Gestaltung der Erbschaftssteuer für Enkel anstrebt, sollte daher frühzeitig eine steuerliche und rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Als auf deutsch-spanisches Erb- und Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Mandanten nicht nur bei der Nachlassplanung und Erbschaftssteueroptimierung, sondern auch bei der Nachlassabwicklung von Immobilien in Spanien. Gerade bei grenzüberschreitenden Erbfällen ist eine fundierte Strategie entscheidend, um steuerliche Vorteile bestmöglich zu nutzen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Dr. Karl Felix Oppermann
Rechtsanwalt | Partner

Oppermann & Engels

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