Fachwissen

Ausländisches Recht in der deutschen Justiz

Schock, Starre, Angst. Das scheint der Zustand zu sein, in dem sich viele Richter befinden, wenn sie ausländisches Recht anwenden müssen.

Mit den Hamburger Leitlinien soll sich das jetzt ändern.

Richterin Friederike Meier (Name erfunden) war keine Ausnahme. Als erfahrene Juristin hatte sie schon viele schwierige Fälle gelöst.

Ausländisches Recht

Aber die Aussicht, ausländisches Recht im Kontext eines deutsch-spanischen Erbfalls anwenden zu müssen, ließ ihr Herz schneller schlagen. Schweiß perlte auf ihrer Stirn.

Der Albtraum

Der aktuelle Fall, den sie vor sich hatte, war ein Albtraum für sie. Es ging um eine komplexe Auseinandersetzung zwischen einer deutschen Familie und einer spanischen Familie, die ein beachtliches Erbe zu teilen hatten. Die Anwälte beider Seiten hatten ihre Argumente auf die Anwendbarkeit des jeweiligen nationalen Rechts gestützt. Richterin Meier war sich sicher, dass dies zu einem unüberwindlichen Konflikt führen würde.

Beim Lesen der Schriftsätze stieß die Richterin plötzlich auf einen Schriftsatz des Anwalts der deutschen Familie. In diesem Schriftsatz zitierte der Anwalt die neuen Hamburger Leitlinien des Max-Planck Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht.

Richterin Meier hatte noch nie von diesen Leitlinien gehört, aber ihr Interesse war geweckt. Sie begann, den Schriftsatz des Anwalts der deutschen Familie aufmerksam zu studieren. Der Anwalt hatte die Leitlinien geschickt in seine Argumentation eingebaut und erläuterte, wie sie bei der Lösung des komplizierten deutsch-spanischen Erbfalls helfen könnten. Es wurde deutlich, dass die Leitlinien eine klare Methodik zur Ermittlung und Anwendung ausländischer Rechtsnormen boten und auch Richterin Meier sicher und unvoreingenommen durch das Verfahren würden leiten können.

Wie ausländisches Recht effeizient angewendet wird

Richterin Meier war beeindruckt von der gründlichen Arbeit, die der Anwalt geleistet hatte. Mit den Leitlinien als Richtschnur konnte er endlich Klarheit gewinnen, klare Prozesshinweise geben und später eine sachgerechte, fundierte und prozessual richtige Entscheidung treffen.

Diese erfundene Geschichte fasst die Vorträge und Reden bei der feierlichen Vorstellung der Leitlinien im altehrwürdigen Plenarsaal des Hamburger Oberlandesgerichts am 09. Oktober 2023 frei zusammen. 

Die neuen Hamburger Leitlinien sollen nicht nur helfen, durch schwierige internationale Fälle zu leiten, sondern auch das Vertrauen in die Anwendung ausländischen Rechts stärken. Sie sollen und werden unserer Überzeugung nach in Zukunft verhindern, dass Richter eben nicht mehr in Schock, Starre und Angst verfallen müssen, wenn sie mit ausländischem Recht konfrontiert werden. Vielmehr ist auf Basis der klaren Leitlinien eine strukturierte Herangehensweise gewährleistet, die ein effizientes Verfahren garantiert und sachgerechte Entscheidungen fördert.

Die Teilnahme an der Vorstellung und dem anschließenden Empfang hat großen Spaß bereitet und wir sind zuversichtlich, mit den neuen Leitlinien eine Hilfestellung zu haben, die in Zukunft Verfahren mit Auslandsbezug, wie sie in unserer Praxis fast ausschließlich vorkommen, deutlich beschleunigen und besser gestalten.

Dr. Karl Felix Oppermann
Rechtsanwalt | Partner

Oppermann & Engels

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