Nachlassabwicklung in Spanien und Deutschland – Ablauf, Schritte und Besonderheiten
Viele Deutsche besitzen Vermögen in Spanien, etwa ein Ferienhaus auf Mallorca, ein Apartment an der Küste oder ein spanisches Bankkonto. Kommt es zu einem Todesfall, stellt sich für Angehörige schnell die Frage, wie die Nachlassabwicklung in Spanien und Deutschland konkret abläuft.
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen gelten unterschiedliche formale Anforderungen, Fristen und Zuständigkeiten.
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Mehr InformationenWer die einzelnen Schritte kennt, kann Verzögerungen und unnötige Kosten vermeiden.
Im Folgenden erhalten Sie eine strukturierte Übersicht über den typischen Ablauf der Nachlassabwicklung in Spanien und Deutschland.
1. Sterbeurkunde als Ausgangspunkt der Nachlassabwicklung
Die Sterbeurkunde ist die Grundlage jeder Nachlassabwicklung sowohl in Spanien als auch in Deutschland. Sie wird beim Standesamt am Sterbeort beantragt.
Empfehlenswert ist eine internationale Sterbeurkunde, da diese in der Regel ohne Übersetzung oder Apostille in beiden Ländern anerkannt wird.
Ohne Sterbeurkunde können keine weiteren Nachlassmaßnahmen vorgenommen werden.
2. Klärung, ob ein Testament existiert
Ein zentraler Schritt der Nachlassabwicklung in Spanien und Deutschland ist die Feststellung, ob ein Testament vorhanden ist.
Testament in Spanien
In Spanien existiert ein zentrales Testamentsregister, das sogenannte Registro de Últimas Voluntades. Dort kann abgefragt werden, ob und bei welchem Notar der Erblasser ein Testament errichtet hat. Anschließend kann eine Kopie beim zuständigen Notar beantragt werden.
Testament in Deutschland
In Deutschland erfolgt die Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Nach Antragstellung erhalten die Beteiligten ein gerichtliches Eröffnungsprotokoll.
Erst nach Klärung dieser Punkte lässt sich bestimmen, welches Erbrecht anwendbar ist und wer Erbe geworden ist.
3. Erbschaft annehmen oder ausschlagen
Bei der Nachlassabwicklung in Spanien und Deutschland bestehen erhebliche Unterschiede.
In Deutschland wird man automatisch Erbe, wenn die Erbschaft nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeschlagen wird. Die Frist beträgt in der Regel sechs Wochen, in besonderen Fällen sechs Monate.
In Spanien muss die Erbschaft aktiv angenommen werden, meist durch notarielle Erklärung. Gehört eine spanische Immobilie zum Nachlass, ist eine notarielle Beurkundung in Spanien zwingend erforderlich.

4. Erbnachweis beschaffen
Für die weitere Nachlassabwicklung in Spanien und Deutschland ist ein geeigneter Erbnachweis erforderlich, um gegenüber Banken, Grundbuchämtern und Behörden handeln zu können.
Mögliche Erbnachweise sind u.a.:
Notarielles Testament
Deutscher Erbschein
Europäisches Nachlasszeugnis
Welcher Nachweis erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Staat das Nachlassverfahren geführt wird. Maßgeblich ist regelmäßig der gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen.
5. Übertragung der Vermögenswerte
Nach Vorliegen des Erbnachweises können die Vermögenswerte übertragen werden. Dies umfasst:
Umschreibung von Immobilien im Grundbuch
Berichtigung spanischer Katastereinträge
Zugriff auf Bankkonten
Für Maßnahmen in Spanien benötigen die Erben eine spanische Steuernummer, die sogenannte NIE. Ohne NIE sind weder Eigentumsumschreibungen noch Steuererklärungen möglich.
6. Steuererklärungen in Spanien und Deutschland
Ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassabwicklung in Spanien und Deutschland ist die steuerliche Behandlung des Erbfalls.
Spanien
Die Erbschaftsteuererklärung muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall abgegeben werden. Eine Fristverlängerung auf bis zu ein Jahr ist möglich, wenn sie rechtzeitig beantragt wird.
Deutschland
Auch in Deutschland kann eine Erklärungspflicht bestehen, insbesondere wenn steuerpflichtige Freibeträge überschritten werden.
Die steuerliche Situation sollte frühzeitig geprüft werden, da Doppelbesteuerungsfragen auftreten können.
7. Zusammenfassung Nachlassabwicklung in Spanien und Deutschland
Die Nachlassabwicklung in Spanien und Deutschland erfolgt typischerweise in folgenden Schritten:
Sterbeurkunde beschaffen
Testamente ermitteln
Erbschaft annehmen oder ausschlagen
Erbnachweis erhalten
Vermögensübertragung durchführen
Steuererklärungen abgeben
Gerade bei Immobilien oder größeren Vermögenswerten ist eine frühzeitige fachkundige Begleitung sinnvoll. Fehler oder Fristversäumnisse können erhebliche finanzielle Nachteile nach sich ziehen.
Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail und schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir helfen Ihnen gerne.
Dr. Karl Felix Oppermann
Rechtsanwalt | Partner





